Allgemeine Geschäftsbedingungen für Besuch von Veranstaltungen des Hauses des Dokumentarfilms
1. GELTUNGSBEREICH
Die Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Haus des Dokumentarfilms e.V. (HDF) und Besucherinnen und Besuchern von Veranstaltungen des HDF.
Die Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb oder Erhalt von Eintrittskarten zustande kommt.
KONTAKT
Geschäftsführung
Dr. Irene Klünder
+49 711 929 30900
2. ANFANGSZEITEN UND PROGRAMMÄNDERUNGEN
Die gültigen Anfangszeiten sind aus den offiziellen Veröffentlichungen des HDF ersichtlich. Programmänderungen bleiben vorbehalten. Für Zeitangaben wird keine Gewähr übernommen.
3. KARTENVERKAUF
3.1 ALLGEMEIN
Der Eintritt zu den Vorführungen wird nur mit einer gültigen Eintrittskarte gewährt. Es gibt keine Eintrittskarten, die die Nutzung eines bestimmten Platzes garantieren. Plätze müssen kurz vor Veranstaltungsbeginn eingenommen werden.
Das HDF behält sich vor, einzelne Vorführungen vom Online-Verkauf auszuschließen sowie in begründeten Einzelfällen die Kartenvergabe pro Käufer und Käuferin zu beschränken.
Die Eintrittskarten sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Den Käuferinnen und Käufern von Eintrittskarten ist es insbesondere untersagt:
• die Eintrittskarten bei Auktionen (insbesondere im Internet) zum Kauf anzubieten,
• die Eintrittskarten ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung ds HDF gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern,
• im Rahmen einer privaten Weitergabe die Eintrittskarten zu einem erhöhten Preis zu veräußern,
• die Eintrittskarten ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des HDF zu Zwecken der Werbung oder als Gewinn weiterzugeben oder zu verwenden.
Bei jeder Weitergabe der Eintrittskarten muss auf die Geltung dieser AGB hingewiesen werden. Wird eine Eintrittskarte in unzulässiger Weise angeboten, verwendet oder weitergegeben, so ist das HDF berechtigt, die Eintrittskarte sowie sonstige von der Kundin oder dem Kunden erworbene Eintrittskarten zu sperren und entschädigungslos den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern. Für jeden Verstoß gegen das Verbot der kommerziellen Weitergabe kann das HDF von dem Ticketverkäufer oder der Ticketverkäuferin die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro verlangen.
3.2 KARTENVERKAUF AN DER AKKREDITIERUNGSTHEKE
Grundsätzlich sind für alle Veranstaltungen Eintrittskarten gegen Barzahlung erhältlich. Kartenzahlung ist nicht möglich.
3.3 ERMÄSSIGTE TICKETS
Ermäßigungen werden den berechtigten Personengruppen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt. Die Ermäßigungsberechtigung ist beim Einlass unaufgefordert vorzuzeigen.
Ermäßigungsberechtigt sind Studierende bei Vorlage der entsprechenden Nachweise.
3.4 ONLINE-KARTENVERKAUF
Über den Anmeldebutton auf hdf.de können Tickets online reserviert werden.
Nach Absenden der Anmeldung erhält die Kundin und der Kunde eine Bestätigungsmail.
Die reservierten Karten werden am Veranstaltungstag an der Akkreditierungstheke ausgegeben.
4. KARTENRÜCKGABE
Die Rücknahme bereits gekaufter Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Beim Ausfall von Veranstaltungen werden die Kosten für die Eintrittskarten anteilig rückerstattet. Eine Rückgabe ist nur innerhalb des Veranstaltungszeitraums möglich.
5. KARTENVERLUST
Verliert ein Besucher, eine Besucherin eine Eintrittskarte, kann eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, welche Eintrittskarte erworben wurde.
6. EINLASS
Die Berechtigung, der Veranstaltung beizuwohnen, wird mit der gültigen Eintrittskarte nachgewiesen. Kinosäle dürfen ohne eine gültige Eintrittskarte nicht betreten werden. Das HDF ist nicht verpflichtet, zu prüfen, ob der Teilnehmer und die Teilnehmerin die Eintrittskarte rechtmäßig erworben hat. Das HDF behält sich allerdings das Recht vor, die Zutrittsberechtigung jederzeit zu prüfen und bei fehlender Zutrittsberechtigung den Zutritt zu dem Kinosaal zu verweigern bzw. Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Veranstaltung zu verweisen. Jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin hat daher die Eintrittskarte bis zum Ende der Vorführung aufzubewahren.
Die Mitnahme von Waffen, Fotoapparaten, Digitalkameras, Video-, DVD- und ähnlichen Bild- oder Ton-Aufnahmegeräten in die Kinosäle ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch das HDF gestattet. Teilnehmer und Teilnehmerinnen sind verpflichtet, derartige Gegenstände vor dem Betreten eines Kinosaals an der Akkreditierungstheke abzugeben und nach dem Verlassen des Kinosaales abzuholen. Geräte, die binnen drei Tagen nach dem Tag der Veranstaltung nicht abgeholt werden, werden dem Fundamt der Stadt Stuttgart übergeben. Die Mitnahme von Speisen und/oder Getränken, die beim Kinobuffet erworben wurden, in die Kinosäle ist nur mit Genehmigung des Kinobetreibers zulässig. Die Mitnahme mitgebrachter Speisen und/oder Getränke in die Kinosäle ist unzulässig.
Das Kinopersonal sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des HDF sind aus sicherheitstechnischen Gründen berechtigt, Taschen und Kleidung der Besucher und Besucherinnen vor dem Eintritt und beim Verlassen des Kinosaales zu durchsuchen oder aber sie aufzufordern den Inhalt der Taschen und Kleidungsstücke offen zu legen. Wird diese Durchsuchung oder Offenlegung verweigert, wird der Zutritt in den Kinosaal ohne Rückzahlung des Eintrittspreises verwehrt.
7. HAUSRECHT
Teilnehmern und Teilnehmerinnen kann der Zutritt zur Veranstaltung verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellung stören oder andere Personen belästigen. Es ist nicht gestattet, in den Kassenhallen oder sonst in den Veranstaltungsräumen sowie auf den dazugehörigen Grundstücken Eintrittskarten zum Verkauf anzubieten. Mobiltelefone und Uhren mit akustischem Zeitsignal sind während der Veranstaltung auszuschalten.
• Das Rauchen ist in den Spielstätten untersagt.
• Das Sitzen auf den Stufen des Kinosaales ist untersagt.
• Der Zugang zu den Projektionsräumen ist untersagt.
• Den Anweisungen des Personals der Spielstätten ist Folge zu leisten.
8. VERHALTEN IM KINOSAAL
Teilnehmer und Teilnehmerinnen können nach einer Mahnung des Personals ohne Rückzahlung des Eintrittspreises der Veranstaltung verwiesen werden, wenn sie:
• andere Personen vor oder während der Veranstaltung akustisch oder durch ihr Verhalten stören oder belästigen;
• im Kinosaal rauchen; Essensreste auf den Boden werfen oder sonst den Kinosaal verunreinigen;
• Waffen oder sonstige verbotene Gegenstände in den Kinosaal mitnehmen, und zwar unabhängig davon, ob diese konkret benutzt werden oder nicht;
• ohne Genehmigung des Personals Speisen und/oder Getränke in den Kinosaal mitnehmen
• ohne Genehmigung des Personals auf den Stufen des Kinosaales sitzen
9. FUNDSACHEN
Gegenstände aller Art, die in den Spielstätten des HDF gefunden werden, sind beim Hauspersonal abzugeben. Die weitere Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff. BGB.
10. BILD- UND TONAUFNAHMEN
Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art von den Vorführungen sind grundsätzlich untersagt. Bei Zuwiderhandlungen können diese zivil- und strafrechtlich verfolgt und die Besucher und Besucherinnen aus den Spielstätten verwiesen werden.
Film-, Digital-, Video- oder Tonaufnahmegeräte, auf denen Teile der Aufführung aufgenommen sind, können eingezogen werden und die Rückgabe davon abhängig gemacht werden, ob einer vorherigen Löschung der Aufnahmen zugestimmt wird.
Für den Fall, dass während einer öffentlichen Aufführung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu durch das HDF beauftragte Personen durchgeführt werden, erklären sich die Teilnehmenden an der Veranstaltung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung in jeder Form gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen. Näheres regeln die Datenschutzrichtlinien des Hauses des Dokumentarfims.
11. DATENSCHUTZ
Das Haus des Dokumentarfilms - Europäisches Medienforum e.V. (HDF) nimmt den Schutz Ihrer Daten sehr ernst und wir erklären Ihnen hier, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Das HDF betreibt zu Ihrer Information mehrere Webseiten, die über individuelle Adressen (URL) aufrufbar sind. Diese sind: www.hdf.de, www.dokville.de, www.dokumentarfilm.info, www.dokpremiere.de, www.dokumentarfilmforschung.de, www.landesfilmsammlung-bw.de, www.filmreise.info, die wir zur Vereinfachung in dieser Datenschutzerklärung unter „hdf.de“ zusammenfassen.
Wir verarbeiten die Daten unserer Kunden, Referenten oder sonstiger Personen entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO, sofern wir ihnen gegenüber vertragliche Leistungen anbieten oder im Rahmen bestehender geschäftlicher Beziehung tätig werden oder selbst Empfänger von Leistungen und Zuwendungen sind. Im Übrigen verarbeiten wir die Daten betroffener Personen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, z.B. wenn es sich um administrative Aufgaben oder Öffentlichkeitsarbeit handelt.
Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis. Dazu gehören grundsätzlich Bestands- und Stammdaten der Personen (z.B., Name, Adresse, etc.), als auch die Kontaktdaten (z.B., E-Mailadresse, Telefon, etc.), die Vertragsdaten (z.B., in Anspruch genommene Leistungen, mitgeteilte Inhalte und Informationen) und sofern wir zahlungspflichtige Leistungen oder Produkte anbieten, Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindung, Zahlungshistorie, etc.).
Wir löschen Daten, die zur Erbringung unserer satzungs- und geschäftsmäßigen Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dies bestimmt sich entsprechend der jeweiligen Aufgaben und vertraglichen Beziehungen. Im Fall geschäftlicher Verarbeitung bewahren wir die Daten so lange auf, wie sie zur Geschäftsabwicklung, als auch im Hinblick auf etwaige Gewährleistungs- oder Haftungspflichten relevant sein können. Die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten wird alle drei Jahre überprüft; im Übrigen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
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12. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich diese AGB als lückenhaft erweist.
Stuttgart, Juli 2018
Haus des Dokumentarfilms e.V.
Haus des Dokumentarfilms - Europäisches Medienforum Stuttgart e.V. |
Landesfilmsammlung Baden-Württemberg
Teckstraße 62 | D-70190 Stuttgart
Tel.: 0711 929 30900
Fax.: 0711 929 30920
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Verantwortlich:
Dr. Irene Klünder (Geschäftsführung)
Dr. Manfred Hattendorf (Vorstandsvorsitzender)

